Jeder, der die fachlich hochwertige, tiergerechte Arbeit und deren wissenschaftliche Begleitung und Erforschung unterstützen möchte, kann dem Verein beitreten.
Nach unserer Satzung kann jeder Mitglied werden, der die Grundsätze der Vereinigung anerkennt, sowie ihre Richtlinien zur Mitgliedschaft.
Wir unterscheiden:
- Ordentliche Mitglieder können nur physische Personen sein. Sie nehmen an allen Rechten und Pflichten des Vereins teil.
- Außerordentliche Mitglieder (Fördermitglieder) sind physische oder juristische Personen, die den Vereinszweck fördern, aber an den Rechten und Pflichten der Vereinsmitglieder nicht voll teilnehmen wollen (auch kein Stimmrecht).
- Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein und / oder die tiergestützte Arbeit ernannt werden.
Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Verwaltungsrat. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Verwaltungsrats durch die Generalversammlung.
Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit:
- 35,00€ für ordentliche,
- min. 35,00€ für die Fördermitgliedschaft
Antrag zur Mitgliedschaft finden Sie hier...
